Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
AquaSearch ova
      
1 Allgemeines
1.1 Die Geschäfts- und Lieferbedingungen beziehen sich auf alle, von AquaSearch ova angebotenen Produkte, sowie die Lieferung
  Von Augenpunkteiern und unbefruchteten Eiern (Kaviar).
1.2 Abweichungen davon haben nur Gültigkeit, wenn dies in schriftlicher Form erfolgt ist.
  
2 Preise
2.1  Preise sind unter Vorbehalt. Preis und Lieferbedingungen sind verbindlich, nachdem die schriftliche Auftragsbestätigung erstellt ist.
2.2  Angegebene Preise beinhalten Verpackung, erforderliche Dokumente sowie den Transport zum nächstmöglichen,
  Internationalen Flughafen und die Transportversicherung  bis zum Ankunftsflughafen.
2.3 Angegebene Preise sind ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Zoll oder Steuer der Bestimmungsländer sowie Transportkosten
  oder eine Transportversicherung vom Bestimmungsflughafen bis zur Fischzucht (Zielort).
  
3 Lieferung
3.1 Die Lieferzeit ist nach besten Wissen von AquaSearch geschätzt, und setzt voraus, dass alle nötigen Vorbereitungen von Seiten
  des Kunden geklärt und abgeschlossen sind.
3.2 Im Falle erheblicher Lieferverzögerungen ist der Kunde berechtigt, vom Kauf zurückzutreten.
3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt Forderungen zu stellen, oder AquaSearch für Verlust, der direkt oder indirekt durch Fehler oder
  verzögerte Lieferung entstanden ist, haftbar zu machen.
  
4 Beratung
4.1 Wir setzen voraus das der Kunde die notwendigen Kenntnisse und erforderlichen Gegebenheiten (Anlage) besitzt um Augen-
  punkteier von AquaSearch ova zu erhalten und damit umzugehen. Falls dies nicht der Fall ist, kann AquaSearch ova gerne beraten und konsultiert werden.
4.2 AquaSearch ova kann jedoch nicht verantwortlich gemacht werden in Bezug auf eine solche Beratung.
  
5 Garantie
5.1 Jeglicher Widerspruch oder  Reklamation muss innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung erfolgen. Schaden- oder
  Reklamationsansprüche können nach diesem Zeitraum nicht mehr anerkannt werden.
5.2 Im Falle einer berechtigten Reklamation, ist AquaSearch ova lediglich verpflichtet, diese mit einer Ersatzlieferung neuer Eier 
  oder einem Preisnachlass in der Rechnung zu vergüten.
5.3 Im Falle eines unbefriedigten Ersatzes ist die Haftung von AquaSearch ova lediglich auf die Erstattung des Kaufpreises  sowie
  den Transportkosten beschränkt.
5.4 Weitere Ansprüche des Kunden  auf jeglicher Art von Schäden, Folgeschäden und evtl. Zinsansprüche oder
  auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
5.5 Falls es zu Defiziten oder Verlusten, bedingt durch Nichteinhaltung der Transportvorschriften oder durch Unsachgemäßes
  Behandeln oder Akklimatisieren des entsprechenden Produkts kommt, ist jegliche Garantie ausgeschlossen
  
6 Haftung
6.1 Jeder Schadensersatzanspruch durch den Kunden, bedingt durch direkte oder indirekte Beschädigungen oder evtl. auftretende
  Folgeschäden, gegenüber AquaSearch ova oder deren Mitarbeiter und Vertreter ist ausgeschlossen.
  
7 Eigentumsvorbehalt/ Zahlungsbedingungen
7.1 Soweit dies in schriftlicher Form nicht ausdrücklich vereinbart, ist das Heranziehen der Fische zum Zwecke der Reproduktion
  nicht in den Verkaufskonditionen erhalten und wird bei Zuwiderhandlung zur Anzeige gebracht.
7.2 Eier/Fische bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Aquasearch ova.
7.3 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich AquaSearch ova weitere Lieferungen vor.
7.4 Die Zahlung soll innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei AquaSearch ova eingehen ohne Abzug von Rabatt oder
  sonstigen Vergütungen, falls dies nicht vorher in schriftlicher Form vereinbart wurde. Teil- oder Ratenzahlung können in
  einzelnen Fällen gewährt werden.
7.5 Im Falle von Zahlungsverzug ist AqauSearch ova berechtigt, Verzugszinsen in Höhe, der auf der Rechnung angegebenen Beträge zu fordern.
  
  
8 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Störungen
8.1 Im Falle unvorhersehbarer Ereignisse (höhere Gewalt) einschließlich aber nicht beschränkt auf  , Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
  Auftreten von Krankheiten, Beeinträchtigung des Produktionsvolumens, Störung des Services oder anderer Umstände, die die 
  Produktion oder die Auslieferung beeinträchtigen, behält sich AquaSearch ova vor, sich für die Dauer der Störung von allen
  Lieferverpflichtungen oder bereits zugesagten Bestellungen freizustellen / zurückzutreten.
  
9 Gerichtsstand
9.1 Gerichtsstand ist bezüglich der Verträge für alle Parteien ausschließlich Dänemark.
  AquaSearch ova ist berechtigt, eventuelle Forderungen gegen Kunden an deren Wohnort zu stellen.
9.2 AquaSearch ova bezieht sich ausschließlich auf das Dänische Rechtssystem. Bezug zu anderen Rechtssprechungen sind ungültig.